

Der Gaspreis setzt sich aus mehren Bestandteilen zusammen. Ein großer Anteil ist durch gesetzliche und behördliche Maßnahmen bestimmt und kann von den Gaslieferanten nicht beeinflusst werden. Eine beispielhafte Zusammensetzung des Gaspreises zeigt folgendes Bild:

Die wesentlichen Bestandteile sind:
- Erdgasbeschaffung und Transaktionskosten
Erdgas wird weltweit aus der Erdkruste von Unternehmen gefördert und für die Nutzung aufbereitet (also schädliche Begleitstoffe entfernt). Die Stadtwerke Aalen kaufen das Erdgas auf den Großhandelsmärkten, wie etwa der Gasbörse in Leipzig, und direkt von den Produzenten oder Zwischenhändlern. Die dabei entstehenden Kosten für den Kauf, die bedarfsgerechte Lieferung an den Endkunden sowie alle Aufwendungen mit dem Verkauf des Erdgases (wie für Abrechnung, Inkasso, Vertrieb, Service, Beratung, etc.) werden aus diesem Bestandteil des Gaspreises finanziert.
- Netznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte werden für den Transport des Gases über das Fernleitungs- und lokale Verteilernetz zum Endverbraucher erhoben. Darunter fallen Kapitalkosten für die Leitungsinvestitionen, Instandhaltungs- und Betriebskosten. Hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung und Ablesung von Zählern. Die Netzzugangsentgelte unterliegen der Regulierung durch die Landesregulierungsbehörde und die Bundesnetzagentur. Die von den Behörden genehmigten Entgelte haben eine unterschiedliche Höhe, da lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Unterschiede bei gleicher Abnahmemenge können bis zu 20 % betragen. Daher gibt es bei OstalbGas auch unterschiedliche Gaspreise pro Gasnetz zum Ausgleich dieser Unterschiede.
- Energiesteuer
Die Energiesteuer auf Erdgas entsteht mit Entnahme von Erdgas zum Verbrauch aus dem Leitungsnetz. Die Erdgasbesteuerung besteht aus einem ermäßigter Steuersatz von 5,50 Euro pro Megawattstunde für Erdgas, wenn sie zum Verheizen abgegeben werden. Die Gasversorger haben die gesetzliche Pflicht, diese Steuer vom Kunden einzuziehen und diese an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abzuführen.
- Regelenergieumlage
Die Regelenergieumlage ist zu entrichten, um die Ausgleichsenergien für den unplanmäßigen Betrieb von Anlagen (bspw. Heizungen) zu finanzieren. Die Kalkulation der Kosten wird von den staatlichen Regulierungsbehörden kontrolliert und ist von allen Gasversorgern bei der Belieferung von Endkunden in gleicher Höhe zu zahlen. Die Regelenergieumlage wird halbjährlich neu festgelegt.
- Konzessionsabgabe
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die von Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden gezahlt werden müssen, damit sie öffentliche Verkehrswege für Leitungsarbeiten benutzen dürfen. Die Konzessionsabgabe ist für die kommunalen Haushalte eine wichtige Einnahmequelle.
- Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den der Gasversorger erzielt. Daher ist auch die Mehrwertsteuer auch auf die anderen gesetzlichen Bestandteile wie Energiesteuer, Regelenergieumlage und Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Steuer wird prozentual berechnet.
In den OstalbGas-Verträgen sind die einzelnen Bestandteile transparent und nachvollziehbar ausgewiesen.
Einige der Bestandteile sind feste Jahresbeträge und einige abhängig vom verbrauchten Erdgas in kWh. Um das Preissystem für die Kunden gerecht abzubilden, werden daher üblicherweise die Abrechnungstarife in einen Grundpreis (für die fixen Kosten pro Jahr) und einen Arbeitspreis (für die variablen Kosten pro kWh) aufgeteilt. Der Grundpreis hat etwa einen Anteil von 10 % an den Kosten. Über den Arbeitspreis werden 90 % der Kosten verrechnet.
